Energieausweis

Ab dem 1. Juli 2008 wird der Energieausweis verpflichtend eingeführt. Ausweispflicht besteht für bestehende Gebäude, wenn sie verkauft, verpachtet, vermietet oder geleast werden. Der Energieausweis weist die "Gesamtenergieeffizienz" des Gebäudes aus und stellt die Ergebnisse der Bewertung übersichtlich zusammen. Eine Farbskala zeigt auf einen Blick, wie viel Energie das Gebäude im Vergleich zu Anderen benötigt - ähnlich wie das EU-Label bei Kühlschränken oder Waschmaschinen. Darüber hinaus enthält der Energieausweis konkrete Vorschläge für energiesparende Modernisierungsmaßnahmen.

Der Energieausweis kann entweder auf Basis des tatsächlich gemessenen Verbrauchs-, oder auf Basis der baulichen Gegebenheiten berechnet werden.